Technische und organisatorische Maßnahmen
Stand: 13. August 2026
Anhang zum Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 und 32 DSGVO. Verantwortlich für die Umsetzung: Dipl.-Ing. (FH) Dominik Rattenberger, BSc, Föhrenweg 5, 9321 Kappel am Krappfeld, Österreich.
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Zutrittskontrolle
- Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH an Standorten in Deutschland. Physische Sicherheit, Zutrittskontrolle und Zertifizierungen (u. a. ISO 27001) stellt Hetzner sicher.
- Es gibt keinen eigenen Serverbetrieb in Büro- oder Privaträumen.
Zugangskontrolle
- Anmeldung ausschließlich über individuelle Konten mit E-Mail-Adresse und Passwort.
- Passwörter werden niemals im Klartext gespeichert, sondern ausschließlich als gesalzener kryptografischer Hash (bcrypt, Kostenfaktor 12).
- Sitzungen laufen über signierte JSON Web Tokens. Das Signaturgeheimnis wird in der Produktionsumgebung erzwungen — fehlt es, verweigert die Anwendung den Start.
- Eine Mindestlänge von acht Zeichen für Passwörter wird erzwungen.
- Anmeldung, Registrierung, Passwort-Anforderung und Passwort-Zurücksetzung sind je Absenderadresse mengenmäßig begrenzt und damit gegen automatisiertes Durchprobieren geschützt.
Zugriffskontrolle
- Rollenbasiertes Berechtigungskonzept: Mitglied und Administrator je Verein sowie Superadministrator für den Plattformbetrieb.
- Der Zugriff auf Vereinsdaten ist auf Mitglieder des jeweiligen Vereins beschränkt.
- Anbieterprofile und Angebote des Dienstleistungs-Marktplatzes hängen am Benutzerkonto, nicht am Verein, und sind ausschließlich für den jeweiligen Kontoinhaber zugreifbar.
- Jeder Zugriff wird serverseitig geprüft, nicht nur in der Benutzeroberfläche.
Trennungskontrolle
- Logische Trennung der Vereinsdaten anhand der Vereinszugehörigkeit auf Datenbankebene.
- Getrennte Umgebungen für Entwicklung und Produktion.
Pseudonymisierung und Verschlüsselung
- Verschlüsselte Datenübertragung über TLS/HTTPS.
- Passwörter ausschließlich als Einweg-Hash; Token zum Zurücksetzen des Passworts haben eine kurze Gültigkeit und verfallen nach einmaliger Verwendung.
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Weitergabekontrolle
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen übertragen; HTTPS wird über HSTS erzwungen.
- Auf allen ausgelieferten Seiten sind Sicherheits-Kopfzeilen gesetzt: Strict-Transport-Security, X-Content-Type-Options, X-Frame-Options als Schutz gegen die Einbettung in fremde Seiten sowie Referrer-Policy.
- Zugriffe aus fremden Domains sind technisch eingeschränkt (CORS).
- Der E-Mail-Versand läuft über einen Auftragsverarbeiter (siehe Abschnitt 5).
Eingabekontrolle
- Sicherheitsrelevante Aktionen werden mit Zeitstempel protokolliert (Audit-Log).
- Eingehende Daten werden serverseitig validiert.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b, c DSGVO)
- Betrieb auf redundant ausgelegter Infrastruktur der Hetzner Online GmbH.
- Regelmäßige, automatisierte Datensicherungen der Datenbank durch die verwaltete PostgreSQL-Instanz der Betriebsplattform.
- Wiederherstellbarkeit der Daten nach einem Zwischenfall.
4. Regelmäßige Überprüfung und Bewertung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
- Einsatz aktueller, gepflegter Software-Abhängigkeiten und regelmäßige Sicherheits-Updates.
- Trennung von Test- und Produktivdaten.
- Subprozessoren werden vertraglich verpflichtet und regelmäßig überprüft (Auftragskontrolle).
- Datenschutzverletzungen werden dem Verantwortlichen unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet.
5. Subprozessoren
Für den Betrieb werden die folgenden Unterauftragsverarbeiter eingesetzt. Mit Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags stimmt der Verein deren Einsatz zu.
- Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, Deutschland — Hosting, Server- und Datenbankbetrieb, Speicherung. Datenstandort Deutschland; ein Drittlandtransfer findet nicht statt.
- Resend, Inc., San Francisco, USA — Versand der transaktionalen E-Mails (Bestätigung der E-Mail-Adresse, Zurücksetzen des Passworts, Buchungs- und Beitrittsbenachrichtigungen, Weiterleitung von Anfragen an Anbieter). Die Übermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO.
Bei Aktivierung weiterer Funktionen kommt ein Zahlungsdienstleister hinzu (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland) — ausschließlich für die Abwicklung kostenpflichtiger Tarife und erst mit deren Freischaltung. Über die Hinzuziehung weiterer Unterauftragsverarbeiter informieren wir rechtzeitig vorab; der Verein kann widersprechen.
Diese Maßnahmen beschreiben den Stand zum oben genannten Datum. Sie werden fortlaufend an den Stand der Technik angepasst; wesentliche Änderungen geben wir hier bekannt. Fragen dazu gerne an hallo@spielleicht.at.